Texte aus Katholische Soziallehre

 

„Wohl aber hält die Kirche es für ihre Aufgabe, immer wieder die Würde und die Rechte der arbeitenden Menschen ins Licht zu stellen und die Verhältnisse anzuprangern, in denen diese Würde und diese Rechte verletzt werden, und den Wandel der Dinge in die Richtung zu lenken, dass dabei ein echter Fortschritt für die Menschen und für die Gesellschaft herauskommt.“ 

Dies sind grundlegende Aussagen von Papst Johannes Paul II (Laborem exercens 4) . Ein deutlicher Aufruf sich als Christ gesellschaftspolitisch einzumischen.

 

Weitere Texte aus der Katholischen Soziallehre sind anregend für dieses Engagement:

...gilt es vor allem ein Prinzip in Erinnerung zu rufen, das die Kirche immer gelehrt hat: das Prinzip des Vorranges der Arbeit vor dem Kapital. Dieses Prinzip betrifft unmittelbar den Produktionsprozess, bei dem die Arbeit immer den ersten Platz als Wirkursache einnimmt, während das Kapital, das ja in der Gesamtheit der sachlichen Produktionsmittel besteht, bloß Instrument oder instrumentale Ursache ist. 
Laborem exercens 12.1.

 

Nunmehr ist es ihre Aufgabe, durch entsprechende Maßnahmen allen Arbeitern eine organische Beteiligung zu sichern nicht nur an den Früchten ihrer Arbeit, sondern auch an den Entscheidungen über wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten, die für deren eigenes Los und für dasjenige ihrer Nachkommenschaft von Bedeutung sind. 
Papst Paul VI Ansprache an IAO (Internationale Arbeitsorganisation) 21

 
Zweifellos muss ein Unternehmen, das der Würde des Menschen gerecht werden will, auch eine wirksame Einheitlichkeit der Leitung wahren; aber daraus folgt keineswegs, dass wer Tat für Tag in ihm arbeitet, als bloßer Untertan zu betrachten ist, dazu bestimmt, stummer Befehlsempfänger zu sein, ohne das Recht, eigene Wünsche und Erfahrungen anzubringen; dass er bei Entscheidungen über die Zuweisung eines Arbeitsplatzes und die Gestaltung seiner Arbeitsweise sich passiv zu verhalten habe. 
Papst Johannes XXIII Mater et magistra 92 

 

In den wirtschaftlichen Unternehmen stehen Personen miteinander in Ver-bund, d.h. freie, selbstverantwortliche, nach Gottes Bild geschaffene Men-schen. Darum sollte man unter Bedachtnahme auf die besonderen Funktionen der einzelnen, sei es der Eigentümer, der Arbeitgeber, der leitenden oder der ausführenden Kräfte, und unbeschadet der erforderlichen einheitlichen Werkleitung die aktive Beteiligung aller an der Unternehmensgestaltung voranbringen; ... 
Zweites Vatikanisches Konzil - Gaudium et spes 68

 
Beschaffenheit und namentlich Echtheit der menschlichen Beziehungen, der Grad der Mitbestimmung und Mitverantwortung sind für die künftige Gesell-schaft nicht weniger bedeutsam und wichtig als die Menge und Vielfalt der produzierten und dem Verbraucher zugeführten Güter. Hat der Mensch erst einmal die einseitige Sucht überwunden, alles nach dem Erfolg in der Güter-erzeugung und im Güteraustausch, nach Macht und Nutzenbeziehung zu be-urteilen und zu messen, dann will er diese quantifizierbaren Güter ersetzen durch vertiefte zwischenmenschliche Beziehungen...
Papst Paul VI, Octogesima adveniens 41

 

Je mehr nämlich das allgemeine Wissen und die Bildung zunehmen, um so mehr machen sich dies beide Ausdrucksformen der menschlichen Würde und Freiheit geltend: der Anspruch auf Gleichheit und der Anspruch auf Mitbestimmung. 
Papst Paul VI, Octogesima adveniens 22

 

Die Kirche hat das Recht auf gewerkschaftlichen Zusammenschluss anerkannt, verteidigt und gefördert ... 
Papst Paul VI, Ansprache bei der 75-Jahrfeier von „Rerum novarum“ 5 

 
Die Kirche will eine gerechte, immer gerechtere Welt und all diejenigen, die sich an diesem Kampf beteiligen, befinden sich auf dem Weg des Evangeliums... 
Johannes Paul II. vor italienischen Stahlarbeitern 

 
In dem Begriff der sozialen Gerechtigkeit drückt sich aus, dass soziale Ord-nungen wandelbar und in die gemeinsame moralische Verantwortung der Menschen gelegt sind. Zur Verwirklichung von Gerechtigkeit gehört es daher, dass alle Glieder der Gesellschaft an der Gestaltung von gerechten Beziehungen und Verhältnissen teilhaben und in der Lage sind, ihren eigenen Gemeinwohlbeitrag zu leisten. 
Auszug aus: Gemeinsame Texte 9 – „Für eine Zukunft der Solidarität und Gerechtigkeit“ Nr. 12

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