Gleicher Lohn für gleiche Arbeit:

Entgeltlücke und das Entgelt-Transparenzgesetz

70 Jahre nach in Kraft treten des Grundgesetzes mit Artikel 3  "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" beziehen Frauen immer noch weniger Gehalt als Männer. Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt nach aktuellem Stand in Bayern im Durchschnitt 21,9 %. Das bedeutet in zehn Jahren ein hochgerechneter Einkommensverlust von durchschnittlich ca. 41.000 €.

Ursachensuche

Die Ursachen dafür sind wohl vielschichtig, denn zunächst haben Frauen im Bildungswesen sehr gut aufgeholt und weisen vielfach bessere Abschlüsse und Qualifikationen vor.

Die Neigung, bei der Berufswahl sich für schlechter bezahlte Berufe zu ent-scheiden (z.B. im Gesundheitswesen, Hauswirtschaft, soziale Arbeit, Handel, Gastronomie usw.) ist jedoch nur ein Faktor.

Ein anderer ist, dass Frauen der Aufstieg in besser bezahlte Ebenen und Führungspositionen nur selten gelingt. Dort, wo gesetzliche Quoten gelten, zeigen sich sehr langsam kleine Verbesserungen.

Familienpause

Letztlich führt eine Unterbrechung der Berufstätigkeit für die Familienpause mit anschließenden Minijob- oder Teilzeittätigkeit zum Karriereknick, zu schwierigeren Bedingungen beim Wiedereinstieg und zum Zugang bei beruflicher Fortbildung bis hin zu einer damit verbundenen, deutlich verminderten Altersrente.

Teilzeitfalle und Minijob

Seit Januar ist das Gesetz zur sog. Brückenteilzeit in Kraft getreten. Damit wird der Rechtsanspruch auf Rückkehr von Teilzeit in eine vorherige Vollzeitstelle festgelegt. Doch dieses Gesetz trifft nur auf Firmen ab 46 Beschäftigten zu.

In der Folge klafft der Rückstand in der gesetzlichen Rentenversicherung noch wesentlich weiter auseinander: in Westdeutschland sind es durchschnittlich   42 %, in Ostdeutschland 23% weniger Rente.

In Firmen mit Tarifbindung ist es etwas besser, da aber Frauen meist in anderen Bereichen tätig sind, können sie hiervon seltener profitieren.

Mindestlohn

Verbesserung brachte die Einführung des Mindestlohns 2015.

Alterssicherung

Betrachtet man die Alterseinkünfte zusammen, gesetzliche Rente, Betriebs-rente und private Altersvorsorge, so haben Frauen sogar nur 53 % weniger Geld zur Verfügung. Dieser sog. „Gender Pension Gap“ ist im europäischen Vergleich nur noch in Luxemburg gravierender.

Frauen in Deutschland ist es aufgrund der familiären und beruflichen Situation schlichtweg nicht möglich, noch „nebenbei“ etwas auf die Seite zu legen und für das Alter vorzusorgen. Alte Rollenmodelle zeigen hartnäckig noch Wirkung.

Entgelt-Transparenzgesetz

Die Lohn-Ungleichheit und ihre Folgen hat die Politik längst erkannt. Doch wie vorgehen? Man wollte ein Instrument zur Verringerung der Lohnlücke schaffen.

So wurde 2017 das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgelt-Strukturen“ verabschiedet, das die Möglichkeiten eines individuellen Auskunfts-anspruchs nach Vergleichstätigkeit und Vergleichswertigkeit öffnet.

Dies ist aber nur in Betrieben ab 200 Beschäftigten möglich und trifft nicht für freie Mitarbeiter/Innen zu.

Selbst wenn Frau das Auskunftsrecht in Anspruch nimmt, so erfolgt kein Automatismus bei der Anpassung des Gehalts. Sie muss Transparenz aktiv einfordern und evtl. den persönlichen Klageweg gehen, da Verbandsklagen,     z. B. über die Gewerkschaften, nicht zulässig sind.

Diesen Weg „gegen“ den Arbeitgeber zu beschreiten, dürfte die Mehrzahl ab-schrecken. Es verwundert also nicht, wenn nur wenige Frauen von Nachfragen Gebrauch machen, um nicht mit negativen Folgen im Alltag konfrontiert zu werden.

Transparenz-Gesetz  - ein Bürokratiemonster?

Inzwischen sind verschiedene Betriebe hierzu befragt worden. Ergebnis war, dass sich für ca. 90 % der Unternehmen der bürokratische Aufwand in Grenzen hielt und nur 1% eine „hohe“ Belastung angaben.

Die Betriebe konnten offenbar gut mit den Vergleichsdarstellungen umgehen.

Hilfe gibt hierzu ein Leitfaden „Entgelttransparenzgesetz für Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte“ des Bundesministeriums für Familie.

Das Gesetz sieht einen „individuellen Auskunftsanspruch“ vor (Unternehmen ab 200 Beschäftigten) und Berichtspflichten sowie betriebliche Prüfverfahren in Unternehmen ab 500 Beschäftigten.

Die ersten Ergebnisse zeigen, dass das Transparenzgesetz insgesamt zwar noch wenig Wirkung zu Gunsten der Frauen zeigt, aber doch erste zarte Erfolge aufweist. Das Ifo-Institut hatte folgende Werte ermittelt: nur knapp 10% der Beschäftigten holten (in den möglichen Unternehmen) Erkundigungen ein, nur jede siebte Auskunft führte dann zu einer Anpassung des Gehaltes.

Änderungen beim Auskunftsrecht sind notwendig und verbindliche zertifizierte Prüfverfahren mit Sanktionsmöglichkeiten und ein Verbandsklagerecht sind zu ergänzen, so führte es Bettina Messinger, Landesfrauensekretärin von Ver.di Bayern bei einer Veranstaltung zum "Internationalen Frauentag" im März 2019  in Rosenheim aus.

Grundsätzlich ist es als positiv zu werten, dass durch das Gesetz Diskussion und Umdenken befördert wird. Die Einführung war überfällig, muss aber weiterentwickelt werden.

Die Forderung zu Nachbesserungen des Transparenzgesetzes ist zuvor auch beim KAB-Diözesantag 2018 einstimmig an die Bundespolitik gerichtet worden. Schriftliche Rückmeldungen erhielten wir von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP sowie eine Gesprächs-Einladung nach Berlin zur SPD-Fraktion zum Entgelt-Transparenzgesetz im Herbst 2019.

Übergabe unserer Forderungen in Berlin:

Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion lud uns - noch auf Initiative der ausgeschiedenen Ministerin Andrea Nahles - ins Abge-ordnetenhaus ein. Wir waren in vielen Punkten einig darüber, was noch zu tun ist.

Das Gespräch nutzten wir auch, um Altersarmut, insbesondere der Frauen, anzusprechen und die Berechnungen der KAB zum  Mindestlohn (13,69€) einzubringen; Insgesamt war es ein fruchtbarer Austausch.

Mitte: Katja Mast, SPD-Bundestagsfraktion, Hannes Kreller (rechts) Vorsitzender des KAB Diözesanverband München-Freising und Gudrun Unverdorben (links), KAB Diözesansektretärin

   Bildnachweis: KAB DV / GU

Evaluierung:

Das Entgelttransparenzgesetz wurde 2020 evaluiert - es zeigten sich zwar kleine Erfolge, die jedoch noch bei Weitem noch nicht ausreichen. Vor allem sind die Vorbehalte der Unternehmen immer noch hoch. Dem soll jetzt mit einer Informations-Initiative begegnet werden.

Unsere Forderungen sind damit weiterhin aktuell.

 

 Informationen zum Entgelttransparenzgesetz unter

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/lohngerechtigkeit/entgelttransparenzgesetz

 

Mit Bettina Messinger, Landesfrauensekretärin von ver.di Bayern, konnten wir im Frühjahr 2018 eine versierte Fachfrau zum Themenbereich „Entgelt-Un-Gleichheit“ begrüßen. Sie ist neben ihrer Tätigkeit ehrenamtlich engagiert und Stadträtin in München.

Bild KAB, von links nach rechts:

Gudrun Unverdorben, KAB Diözesanverband,

Bettina Messinger, Landesfrauensekretärin ver.di Bayern,

Christine Mayer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rosenheim,

Ingrid Meind-Winkler DGB Vorsitzende Rosenheim

(nicht auf dem Bild: Johanna Astner, KAB Kreisverband Rosenheim)  vier Frauen  Vortrag KAB

 

 

Gudrun Unverdorben

KAB Diözesanverband München und Freising e.V.

 

 

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