Die KAB bietet ihren Mitgliedern Rechtsberatung, Rechtshilfe und Rechtsvertretung im Arbeitsrecht an.
Im Arbeitsrecht können Mitglieder Beratung, Hilfe und Vertretung rund um Fragen zu Lohn, Urlaub, Kündigung und Arbeitszeugnissen in Anspruch nehmen.
Diese Dienstleistung ist im Mitgliedsbeitrag im Umfang der Rechtsschutzordnung enthalten.
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