Vom 01.03. bis 31.05.2022 finden Betriebsratswahlen statt. Hier finden Sie Links zu wichtigen Informationen und Tipps der Gewerkschaften. Darunter auch, was bei einer erstmaligen Betriebsratswahl zu tun ist und Antworten auf häufige Fragen.
Der DGB stellt die Betriebsratswahlen 2022 unter das Motto:
„Mitbestimmen. Betriebsrat wirkt!“
Wir als KAB verstehen uns schon immer als kirchliche Arbeitnehmer*innenorgansation im Dienste der christlichen Soziallehre. Wir sind Partner*innen der Gewerkschaften in vielen Bündnissen, sowie bei den anstehenden Sozialwahlen 2023. Wir bieten unseren KAB Mitgliedern und allen kirchlichen Mitarbeitervertretungen (MAVen) im Gebiet der Erzdiözese kostenlose Rechtsberatung an. Damit ist es in unserem direkten Interesse, ebenfalls die Werbetrommel für die Teilnahme an den Betriebsratswahlen zu rühren.
Nehmen Sie an den Betriebsratswahlen teil! Mit Ihrem aktivem Wahlrecht. Damit stärken Sie Ihren Betriebsrat vor Ort. Sie setzen ein Zeichen.
Genauso braucht aber jede Betriebsratswahl auch Kandidatinnen und Kandidaten, die bereit sind, sich wählen zu lassen und auf einer Betriebsratsliste zu erscheinen.
Doch wie funktioniert das alles eigentlich? Zum Beispiel, wenn ich in meinem Betrieb einen Betriebsrat gründen möchte? Was muss ich beachten? Wer kann kandidieren? Welche gesetzlichen Schutzfunktionen gibt es für Arbeitnehmer*innen, die diesen Prozess aktiv gestalten möchten? Wie sieht es mit innerbetrieblichem Datenschutz von Beschäftigtendaten aus? Wo kann man sich Hilfe holen? Gibt es Formulare und Vorlagen, die diese Arbeit und Vorbereitung erleichtern helfen?
Alle diese Fragen rund um die Betriebsratswahlen finden Sie unter
https://www.dgb.de/betriebsratswahl
beantwortet. Hier wird auch genau erklärt, wie die Vorbereitung einer Betriebsratswahl ablaufen muss, was rechtlich für die Erstellung der Listen und insbesondere auch für neu startende Betriebsratsgremien rechtlich relevant ist.
Die Gewerkschaft ver.di bietet unter
https://muenchen.verdi.de/bildung/seminare-fuer-interessensvertretungen/wahlvoerstaende
kurzfristig buchbare Seminar für Wahlvorstände an, die entweder neu sind oder gerne ihr Wissen auffrischen möchten.
Nur mit starken Betriebs- und Personalrät*innen ist gelebte Mitbestimmung möglich. Nur mit ihnen haben der Schutz des freien Sonntages und geregelte, familienfreundliche Arbeitszeiten eine Chance, auf Dauer Bestand zu haben. Die KAB, die Gewerkschaften, die Sozialverbände. Wir alle sind davon abhängig, dass sich viele Beschäftigte in ihren Arbeitnehmer*innenvertretungen engagieren.
Mischen Sie mit! Innerbetriebliche Mitbestimmung muss in die Köpfe und die Herzen. Im Geiste einer solidarischen Gesellschaft und gelebter christlicher Soziallehre.
Den gemeinsamen Aufruf der deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland finden Sie in vollständigem Wortlaut unter folgendem Link auf unserer Homepage veröffentlicht:
https://www.kabdvmuenchen.de/Nachrichten/7560/
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