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05.03.2021

Sozialethik-Professor*innen kritisieren Caritas

Symbolbild. Foto: Florian Pircher, pixabay.com

In einem gemeinsamen Statement werfen 17 namhafte Sozialethiker*innen der Caritas „einen eklatanten Widerspruch“ zur kirchlichen Sozialverkündigung vor. Hintergrund ist das Scheitern des bundeseinheitlichen Tarifvertrags Altenpflege.

Genauer heißt es in der Stellungnahme: „Die Arbeitsrechtliche Kommission (Bundeskommission) der Caritas hat – zumindest vorerst – einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag Altenpflege verhindert. Damit steht sie einer notwendigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der öffentlichen Daseinsvorsorge im Wege und untergräbt die Gemeinwohlorientierung der Caritas. Zugleich setzt sie sich in einen eklatanten Widerspruch zu grundlegenden Maßstäben der kirchlichen Sozialverkündigung und fügt dem eh schon angeschlagenen gesellschaftlichen Ansehen der katholischen Kirche weiteren Schaden zu. Die unterzeichnenden Professor*innen der Christlichen Sozialethik fordern deshalb die Bundeskommission auf, der Ausweitung des Tarifvertrags Altenpflege in einem zweiten Anlauf zuzustimmen. Zugleich ermutigen sie die Gremien der Caritasverbände und andere kirchliche Stellen sowie die Beschäftigten der Caritas und ihre Vertreter*innen, bei der Bundeskommission und dort insbesondere auf der ‚Dienstgeber‘-Seite darauf zu dringen, die ablehnende Entscheidung zu revidieren.“

Verweigerte Solidarität

Sich für einen einheitlichen Tarifvertrag einzusetzen, sei für die Caritas vor allem eine Frage der Solidarität mit den Pflegepersonen, die zumeist in privat-gewinnwirtschaftlicher Träger zu schlechten Arbeitsbedingungen und geringen Löhnen beschäftigt sind. Mit der Ablehnung des einheitlichen Tarifvertrags Pflege würde, so urteilen die Sozialethiker*innen, die Arbeitsrechtliche Kommission und in deren Folge die gesamte Caritas diese Solidarität verweigern. Dass der Caritasverband vor diesem Hintergrund noch glaubwürdig als Anwalt für die Interessen von Benachteiligten auftreten könne, sei unwahrscheinlich. Er werde öffentlich an diese Solidaritätsverweigerung erinnert und von daher beurteilt.

Die KAB hat den Beschluss der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas ebenfalls bereits scharf kritisiert.

Stellungnahme im Volltext

Erklärung_Caritas-EinheitlicherTarifvertragAltenpflege_2021-03-04.pdf



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