Rote Ampel, Symbolbild. Foto: Hans Braxmeier, pixabay.com
Die Dienstgeberseite in der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat verhindert, dass der Tarifvertrag Altenpflege allgemeinverbindlich in Deutschland gilt. Ein Schlag ins Gesicht vieler Altenpfleger*innen, kritisiert die KAB Deutschlands. Die Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge und namhafte Sozialethiker*innen übten ebenfalls deutliche Kritik und forderten, die Entscheidung zu revidieren.
„Das laute Klatschen im Sommer für die Pflegerinnen und Pfleger in der Altenhilfe haben die kirchlichen Dienstgeber der Caritas jetzt unverständlicherweise mit einem heftigen Watschen für Beschäftigte im privaten Pflegebereich beantwortet“, so der KAB-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann. Das Sonderrecht des Dritten Weges dürfe nicht zu einer Blockadehaltung zulasten von Pflegekräften führen.
Ver.di und die Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hatten im September den Tarifvertrag Altenpflege ausgehandelt. Ein allgemeinverbindlich geltender Tarifvertrag hätte für die Pflegebranche ein Mindestniveau etwa für Gehälter und Urlaubsansprüche gebracht. Geringqualifizierte Pflegehilfskräfte in der privaten Pflege arbeiten ab 1. April für den gültigen Mindestlohn von 11,80 Euro pro Stunde. „Viele Pflegekräfte sind im Alter selbst auf staatliche Almosen angewiesen“, so Luttmer-Bensmann. „Denn um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erlangen, müssten ungelernte Pflegekräfte ununterbrochen 53 Jahre Vollzeit arbeiten“. Die Blockadepolitik der Dienstgeber in der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas stürze zigtausend Pflegekräfte in die Altersarmut.
Das Dienstgeber-Nein betrifft vor allem Beschäftigte in privaten Pflegeeinrichtungen. Laut Arbeitnehmer-Entsendegesetz müssen Caritas und Diakonie ihre Zustimmung erteilen, damit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche in Kraft setzen kann.
Die KAB Deutschlands kritisiert, dass einmal mehr die Kirche hier wichtiges Vertrauen bei den betroffenen Pflegekräften und der Gesellschaft verspielt habe. Die zerklüftete Lohnlandschaft in der Altenpflege bleibe so zum Schaden von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. „Wir fordern die Dienstgeberseite auf, dem allgemeinverbindlichen Tarif Altenpflege zuzustimmen“, fordert Luttmer-Bensmann.
17 namhafte Professor*innen der Sozialethik betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme: Mit der Entscheidung gegen den Tarifvertrag verstößt die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas gegen die Prinzipien der katholischen Soziallehre und schadet der Glaubwürdigkeit der Kirche. Die Bundeskommission der Katholischen Betriebsseelsorge schloss sich dieser Kritik in einem eigenen Statement an.
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