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Herta Heymach klärt über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auf

Herta Heymach, Februar 2011 in Wartenberg

Herta Heymach, 2. Vorsitzende des Christophorus Hospizvereins Erding rief dazu auf, dass jede volljährige Person eine Vorsorgevollmacht haben sollte – auch wenn man mit 18 Jahren nicht unbedingt an solche Dinge denkt. Es ist so wichtig, da engste Angehörige ansonsten keinen Rechtsanspruch auf Vertretungsmacht haben. Wenn man also im Wachkoma oder im Sterben läge, würde ohne Vorsorgevollmacht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt, der über weitere Schritte entscheidet. Heymach empfiehlt, viele Gespräche mit seinem Bevollmächtigten zu führen, damit diese Person wisse, was man wünscht.

Nicht zu verwechseln ist die Vorsorgevollmacht mit der Patientenverfügung, in der nicht verfügt wird, wer handeln soll, sondern was der Bevollmächtigte im Fall unheilbarer Krankheit anordnen soll.

In Deutschland gibt es über 300 Formulare – empfehlenswert ist, sich eine Broschüre des bayerischen Justizministeriums zu besorgen. Die Patientenverfügung sollte beim Hausarzt bekannt sein – bei schwierigen Fragen sollte dieser auch zur Beratung hinzugezogen werden.

Heymach empfiehlt abschließend, dass es besser sei, zwei Bevollmächtigte zu bestimmen.

Kreisvorsitzender Erhard Kolbe beendete  die informative Veranstaltung mit einem herzlichen Dank an alle und übergab der Referentin einen Blumenstrauß. Im Anschluss an den Vortrag lud die KAB-Ortsgruppe Wartenberg zu Kaffee und Kuchen ein – der Erlös wurde zugunsten des Hospizvereins Erding gespendet.

Rückfragen an:
Katholische Arbeitnehmerbewegung e.V.
Michaela GötzUntere Hauptstr. 1, Freising
Tel. 08161-21329
E-Mail: M.Goetz@kab-dvm.de



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