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18.02.2021

MAV-Wahlen: Mitbestimmung in kirchlichen Betrieben stärken

Wenn Sie in einer kirchlichen Einrichtung mit mindestens fünf Beschäftigten arbeiten, dann sollte diese Einrichtung eine Mitarbeitervertretung (MAV) haben. Von März bis Juni 2021 sind wieder MAV-Wahlen – informieren und beteiligen Sie sich!

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung unterstützt die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (DiAG-MAV) in der Erzdiözese München und Freising und ruft ebenfalls alle Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen auf, sich aktiv an den kommenden Wahlen zur Mitarbeitervertretung zu beteiligen.

„Besonders in der SARS-CoV-2-Pandemie wurde sichtbar, wie wichtig die Problemlösungen der Mitarbeitervertretungen für die Arbeitssicherheit und Arbeitsorganisation sind. Mit ihrem Engagement sorgen sie für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen“, so Hannes Kreller, Diözesanvorsitzender der KAB München und Freising.

„Es lohnt sich, mit dafür Sorge zu tragen, eine MAV-Wahl durchzuführen – ob es nun schon gute Tradition in der einzelnen Einrichtung ist oder ob es das erste Mal sein wird, dass eine Mitarbeitervertretung gewählt werden soll. Dort, wo die Beschäftigten keine Mitarbeitervertretung wählen, entfallen alle Mitbestimmungsrechte. Das muss den betroffenen Beschäftigten bewusst sein“, heißt es in einem Wahlaufruf der bayerischen Diözesanen Arbeitsgemeinschaften in der Publikation „KODA Kompass“.

Kardinal Reinhard Marx hat im Amtsblatt der Erzdiözese bereits persönlich zur Wahl aufgerufen. „Ich darf Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ganz herzlich bitten, sich an den diesjährigen MAV-Wahlen zahlreich zu beteiligen. Das gute Gelingen einer Dienstgemeinschaft hängt maßgeblich vom ernsthaften Engagement aller Beschäftigten ab. Stellen Sie sich als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung. Unterstützen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten durch eine große Wahlbeteiligung.“

Hilfe bei der Wahl und für Mitarbeitervertretungen

Wer eine MAV-Wahl organisieren oder sich als Mitarbeitervertreter*in engagieren möchte, kann auf die Unterstützung der DiAG-MAV zählen – auch während der laufenden MAV-Arbeit. Juristen der KAB beraten die Mitarbeitervertretungen zudem kostenlos in schwierigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitervertreter*innen werden vom KAB Institut für Fortbildung und angewandte Sozialethik (kifas gGmbH) angeboten: https://kifas.org/seminare/

Hilfestellung bei der Gründung einer Mitarbeitervertretung geben die Diözesanen Arbeitsgemeinschaften. Dort erhalten Sie auch kostenfrei eine Wahlmappe mit Infos und Formularen.

DiAG-MAV-A München und Freising
Charlotte Hermann
Tel: 089 / 21 37-17 46
E-Mail: diag-mav-a@eomuc.de
www.diag-mav-a-muenchen.de

DiAG-MAV-B München und Freising
c/o Diözesancaritasverband e.V.
Werner Kotter
Tel: 089 / 55 169 - 496
E-Mail: diag-b.muenchen@web.de
www.caritas-nah-am-naechsten.de/diag-mav-b



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