Nachrichten 
03.12.2020

KAB fordert Bildungszeitgesetz für Bayern

Hannes Kreller, Diözesanvorsitzender der KAB München und Freising. Foto: KAB.

Alle Beschäftigten in Bayern sollen das Recht bekommen, sich innerhalb von zwei Jahren zehn Tage fortzubilden. Dies fordert der KAB-Diözesanvorsitzende Hannes Kreller zum „Tags des Ehrenamts“. 14 von 16 Bundesländern machen es längst vor.

Anlässlich des Tags des Ehrenamts am 5. Dezember fordert der KAB-Diözesanverband München und Freising ein Bildungszeitgesetz für Bayern. Demnach sollen alle Beschäftigten das Recht bekommen, sich innerhalb von zwei Jahren zehn Tage lang fortzubilden. Diese Bildungszeit solle sowohl für die berufliche Weiterqualifizierung als auch für die ehrenamtliche Fortbildung genutzt werden können. „Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie haben wir gesehen, dass die Anforderungen an alle Beschäftigten in Bezug auf Qualifikation und Flexibilität laufend steigen. Auch der Zusammenhalt gegen Verschwörungstheorien und Fake News ist zu festigen. Deshalb sind berufliche Qualifikationen und soziale Kompetenzen gemeinsam zu stärken“, betont Diözesanvorsitzender Hannes Kreller. „Arbeitgeber und Gesellschaft profitieren gleichermaßen von Bildungszeit.“

Nur durch die Möglichkeit der Weiterbildung im Rahmen eines Bildungszeitgesetzes könnten Vereine und Verbände zukunftsfähig und attraktiv für jüngere Zielgruppen bleiben. Gerade in einem Flächenstaat wie Bayern werde von den Ehrenamtlichen ein unverzichtbarer Beitrag zum Gemeinwohl geleistet: von Freiwilligen Feuerwehren über Rettungsdienste über die Erwachsenenbildung bis hin zum Umweltschutz. Bildung, die im beruflichen Bereich erworben wurde, sei auch im ehrenamtlichen Bereich förderlich. Umgekehrt verhalte es sich genauso: Von ehrenamtlichen Kompetenzen profitiere auch der Arbeitgeber.

Rechtssicherheit durch Gesetz

Irene Hofmann, KAB

Irene Hofmann. Foto: KAB

Diese Position bestätigt Irene Hofmann, die sich als Kreisvorsitzende der KAB Traunstein engagiert und Mitglied im Diözesanvorstand ist. Die 59-Jährige hat sich sowohl beruflich als auch ehrenamtlich während ihres bisherigen Lebens stets weitergebildet. So hat die gelernte Krankenschwester unter Einsatz von Überstunden und Urlaubstagen eine Weiterbildung zur Fachwirtin im Sozial-und Gesundheitswesen absolviert. Auch für ihr Engagement als Mitglied der AOK-Selbstverwaltung hat sie sich laufend fortgebildet. „Ich bin ein neugieriger Mensch, der gerne lernt“, erklärt Irene Hofmann. „Mein Mann und ich haben immer viel Zeit in die Fort- und Weiterbildung investiert und uns dabei auch gegenseitig unterstützt. Manchmal war es aber durchaus anstrengend, den Beruf, die Familie, die Ehrenämter und dann noch Fortbildungen unter einen Hut zu bringen. Deshalb bin ich unbedingt für ein Bildungszeitgesetz in Bayern“, betont das engagierte KAB-Mitglied.

Bayern hat Nachholbedarf

Ein Bildungszeitgesetz gibt es bereits in 14 anderen Bundesländern. Dort haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich für eine Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen. Damit auf dieses Anliegen auch in Bayern ein Rechtsanspruch besteht, ist die KAB einem breiten Bündnis aus 24 Organisationen aus den Bereichen des Ehrenamtes und der Gewerkschaften beigetreten. Die gemeinsame Forderung lautet: 10 Tage Bildungszeit in zwei Jahren für alle Beschäftigten. Das Gesetz soll die Möglichkeit bieten, sich beruflich, politisch, allgemein oder für das Ehrenamt weiterzubilden.



Weitere Artikel der Rubrik Aktionen

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter:

Podcast

Publikationen

Verbandszeitschrift & Bildungsprogramm
Aktuelle Ausgaben hier herunterladen:

KAB-Mitteilungsblatt Winter 2024/2025: KABumm!

Veranstaltungen