Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser.
Laut Bundesverwaltungsgericht haben die Kirchen bei Genehmigungen zur Sonntagsarbeit ein Recht auf Anhörung. Die Staatsregierung von Sachsen wollte Sonntagsarbeit im Call-Center ohne Beteiligung der Kirchen durchdrücken. Dagegen klagte die Evangelische Kirche und bekam Recht. Ein gutes Urteil für den Sonntagsschutz.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der sächsischen Staatsregierung somit einen klaren einen Dämpfer verpasst, der auch bundesweit Signalwirkung entfalten dürfte. Hannes Kreller, Diözesanvorsitzender der KAB München und Freising, begrüßt die Entscheidung. „Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen ausufernde Sonntagsarbeit und zum Schutz des Sonntags.“ Zukünftig müssen die Kirchen in Sachsen nicht nur angehört werden; sie haben auch das Recht zu erfahren, welche Betriebe eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Mit dem aktuellen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht den Kirchen nochmals den Rücken beim Schutz des freien Sonntags gestärkt. Bereits 2014 hatte es festgestellt, dass die hessische Bedarfsgewerbeverordnung teilweise rechtswidrig sei. Ähnliche Verordnungen anderer Bundesländer konnten folglich ebenfalls als rechtswidrig eingestuft werden. Konsequenzen des aktuellen Urteils für die Bedarfsgewerbeverordnung in Bayern stehen noch aus.
In einem Beitrag von „B5 aktuell“ hat der KAB-Diözesanvorsitzender Hannes Kreller seine Einschätzung zum Urteil abgegeben. Sie finden den Podcast "Religion und Orientierung" vom 17.05.2020 hier in der BR-Mediathek (Beitrag zum Sonntagsschutz ab Minute 04:22).
Hier finden Sie die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil „Verfahrensbeteiligung von Kirchen bei der Bewilligung von Sonntagsarbeit“.
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