Die Verbesserung der Mütterrente im Rentenpaket von SPD, CDU und CSU begrüßt die KAB Deutschlands. "Jetzt wird immerhin für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ein halber Prozentpunkt aufgeschlagen. Konkret sind das pro Kind ungefähr 16 Euro. Darauf können sich die Mütter wenigstens etwas freuen", erklärte KAB-Rentenexpertin Lucia Schneiders-Adams im Interview mit Dom-Radio. Die KAB setzt sich gemeinsam mit weiteren katholischen Sozialverbänden für drei Entgeltpunkte pro Kind ein.
Die Rentenexpertin Lucia Schneiders-Adams der KAB Deutschlands fordert, die Mütterrente nicht aus der derzeit gut gefüllten Rentenkasse zu finanzieren, sondern über die Steuern, da es sich um eine gesamtgesellschaftliches Anliegen handele.
Die KAB empfiehlt daher der Regierungskoalition über das Jahr 2025 hinaus zu planen.
"Wir brauchen unbedingt weitere Reformen bei der Rente!"
Die Verbesserung der Mütterrente im Rentenpaket von SPD, CDU und CSU begrüßt die KAB Deutschlands. "Jetzt wird immerhin für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ein halber Prozentpunkt aufgeschlagen. Konkret sind das pro Kind ungefähr 16 Euro. Darauf können sich die Mütter wenigstens etwas freuen", erklärte KAB-Rentenexpertin Lucia Schneiders-Adams im Interview mit Dom-Radio. Die KAB setzt sich gemeinsam mit weiteren katholischen Sozialverbänden für drei Entgeltpunkte pro Kind ein.
Weiterhin sind Frauen und Alleinerziehende durch Teilzeitarbeit von Altersarmut bedroht. Daran ändert auch die Aufstockung der Verdienstgrenze auf 1300 Euro pro Monat bei den Midi-Jobbern nichts. "Sie erhalten zwar jetzt Netto mehr, doch dies wirkt sich nur gering auf die Rente aus", so Schneiders-Adams. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte in den letzten Tagen ebenfalls die Diskussion über die Finanzierung der Rente ab 2025 angestoßen.
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, die Katholische Frauengemeinschaften Deutschlands (kfd), der Familienbund der Katholiken, die Katholische Landvolkbewegung und Kolping setzen sich für eine Sockelrente ein, um Altersarmut zu verhindern. Diese würde gerade Bezieher von Mini-Renten helfen, da die erworbenen Ansprüche aus Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung mit einer Sockelrente ausreichen. www.kab.de
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