Gudrun Unverdorben, KAB-Frauenbeauftragte, mit der Bundestagsabgeordneten Katja Mast und dem Diözesanvorsitzenden Hannes Kreller.
Katja Mast, Bundestagsabgeordnete und stellv. Fraktionsvorsitzende der SPD, hat die KAB München und Freising nach Berlin eingeladen. Auslöser waren unsere Beschlüsse zur Frauen- und Familienpolitik beim Diözesantag 2018 in Rosenheim.
Der Einladung von Katja Mast kamen wir gerne nach. Sie kam zustande, da wir unsere frauen- und familienpolitischen Beschlüsse aus dem KAB Diözesantag 2018 in Rosenheim an die Vertreter der Bundespolitik weitergeleitet hatten.
Natürlich konnten wir nicht umhin, bei der Einführung darauf hinzuweisen, dass die KAB im Süden Deutschlands bereits vor 60 (!) Jahren die paritätische Beteiligung von Frauen und Männern in den Leitungsebenen jeder Gruppe satzungsrechtlich eingeführt hatte.
Während des Gesprächs erläuterte dann Frau Mast, dass es der ausdrückliche Wunsch von Andrea Nahles gewesen sei, mit der KAB in den Austausch zu kommen und eine Einladung nach Berlin auszusprechen.
Inhaltlich kamen dann rasch die KAB Positionen unserer drei Anträge zur Sprache: Zum einen bzgl. der Möglichkeiten, paritätische Elternzeit zu verlängern, zum anderen die Anhebung der Kindererziehungszeiten bzgl. der sog. Mütterrente. Beide Themen sind, lt. Mast, nach der derzeitigen Koalitionsvereinbarung "abgearbeitet" und damit unwahrscheinlich, dass im Verlauf dieser Legislaturperiode noch Verbesserungen möglich werden.
Um der Differenz bei den Einkommen abzuhelfen, wurde von der Bundesregierung das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)“ eingeführt. Doch dieses greift kaum.
Herstellung von Transparenz ist zudem noch lange keine Gleichstellung. Wir bewerten das Gesetz als Grundlage: der erste Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssen jedoch dringend folgen.
Wir konnten eine breite Übereinstimmung hinsichtlich der Bewertung der aktuellen Situation und den noch notwendigen Aufgaben feststellen. Die Forderungen der KAB und die Positionen der SPD liegen hier nahe beieinander. In der aktuellen Koalition wurde Einiges erreicht, „viel mehr ist in der derzeitigen Konstellation aber kaum machbar“, so Katja Mast.
Beim Entgelt-Transparenzgesetz ist deutlich mehr Informationsarbeit in Unternehmen und Mitarbeitervertretungen nötig. Es sollte künftig zu einer guten Unternehmenskultur gehören, frauen- und familienfreundlich zu agieren. Transparenz muss als Chance für alle begriffen werden.
Ein Auskunftsrecht bei Klein- und Mittelbetrieben, in denen bundesweit die meisten Frauen beschäftigt sind, ist derzeit nicht vorgesehen. Absichtserklärungen von Unternehmen helfen nicht weiter; gesetzliche Vorgaben müssen zertifiziert und überprüfbar sein.
Der Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer*innen enthält enorme Hürden. Es ergibt sich derzeit kein Automatismus der finanziellen Anpassung, wenn bei einer Überprüfung eine Benachteiligung festgestellt wird. Dies muss der/die Beschäftige ggf. gerichtlich einfordern. Betroffene befürchten daher Nachteile, wenn sie in ihrem Unternehmen Transparenz einfordern.
Unser KAB Diözesanverband fordert daher ein Verbandsklagerecht für Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften ein.
Gleichstellung hat deutliche Auswirkungen auf eine solidarische, finanzielle Absicherung, z. B. im Rentensystem.
Auch sind berufliche wie ehrenamtliche Fort- und Weiterbildung und die Anerkennung von Bildungszeit notwendig.
Interessiert war Frau Mast auch an der Berechnungsgrundlage der KAB zum Mindestlohn, den die KAB mit 13,69€ fordert. Dieser Satz liegt höher als die SPD-Berechnung. Der Mindestlohn bringt gerade auch Frauen in Teilzeitbeschäftigung Verbesserungen.
Die Sozialberufe, in denen besonders Frauen tätig sind, brauchen eine verstärkte Anerkennung. Katja Mast betonte, dass eine zentrale politische Herausforderung in der Pflege liegt und insbesondere auch für den Personenkreis, die Pflege in der Familie leisten. Hier bedarf es neuer Konzepte der gesellschaftlichen und finanziellen Anerkennung, auch hinsichtlich der Vermeidung einer zunehmenden Altersarmut.
Das Gesetz wurde von der Bundesregierung evaluiert, der Bericht im Sommer 2019 veröffentlicht. Die Mängel der jetzigen Gesetzeslage sind offensichtlich, doch die Weiterarbeit wird von den Parteien derzeit unterschiedlich bewertet.
"Ihre Ausführungen und Forderungen sind in unseren Verhandlungen unterstützend und hilfreich", freute sich Katja Mast.
Wir werden jedenfalls "am Ball" bleiben.
Gudrun Unverdorben
KAB Diözesanverband München und Freising
Oktober 2019
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