Symbolbild.
Auf den 3. März des Jahres 321 nach Christus datiert das erste staatliche Schutzgesetz des Sonntags, das auf Kaiser Konstantin I. zurück geht. Anlass genug für die 51 "Sonntagsallianzen" in Bayern, um diesen Tag nun schon zum zehnten Mal als "Internationalen Tag des freien Sonntags" zu begehen.
"Wie wichtig der Sonntag als gemeinsamer freier Tag ist, das zeigen uns derzeit verstärkt in ganz Bayern die vielen Verbände, die sich mit uns erfolgreich für die Begrenzung von 'Marktsonntagen' einsetzen. Für uns ist Sonntag nicht nur der Tag der Religion – der Tag des Herrn -, sondern auch der Tag der Familie, der Freunde, der zwanglosen Treffen und der Kultur; ohne Sonntag sind wir verloren. Wir brauchen diesen Tag, um uns frei zu machen von dem endlosen Kreislauf von Produktion und Konsum," erklärt Betriebsseelsorger Erwin Helmer.
Für Hubert Thiermayer von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Bayern sind die Zeiten einer sinnlosen Flexibilisierungspolitik zu Ende: „Was wir dringend brauchen, ist mehr Schutz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch gemeinsame Zeiten der Ruhe und Entspannung. Einer Aufweichung von elementaren Schutzregelungen bei der Arbeitszeit und damit der Lebenszeit der Menschen sagen wir weiterhin den Kampf an, denn die Arbeitsplätze der Zukunft müssen gesund, sozial und nachhaltig beschaffen sein.“
Ute Meier vom evangelischen Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt verweist auf die vielen Aktionen der Sonntagsallianzen: „Uns geht es nicht nur um gute Arbeit, es geht uns um den ganzen Menschen in allen seinen sozialen Zusammenhängen. Deshalb wenden wir uns gegen jedes neue Schlupfloch, das unnötigerweise Sonntagsarbeit erfordert.“
KAB-Diözesanpräses Michael Wagner: “Heuer fällt der 3. März, der Internationale Tag des freien Sonntags, auf den Faschingssonntag. Deshalb haben wir eine gereimte Predigt an die Pfarreien verschickt, die das Thema Fasching aufgreift und den Sinn für Humor mit dem Sinn des Sonntags verknüpft.“
Für die evangelische Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (afa) erklärt Silke Sigl-Schenke: „Eine ruhelose Gesellschaft nützt keinem, deshalb gibt es uns. Der Sonntag und die Ruhezeiten brauchen einen stärkeren sozialen Schutz.“
Seit dem 3. März des Jahres 321 n. Chr. existiert der staatliche Sonntagsschutz, den Kaiser Konstantin I. für das Römische Reich mit diesem Edikt festsetzte:
„Alle Richter, Stadtbewohner und Gewerbetreibenden sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen." (Kodex Justiniani)
Seither wird der Sonntag vor allem in den christlich geprägten Ländern als wöchentlich wiederkehrender Tag des Herrn begangen und von Arbeit frei gehalten. In Artikel 140 des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Die Sonntage und die staatlichen Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Die Sonntagsallianz hat den 3. März zum „Internationalen Tag des freien Sonntags“ erklärt. Er wird jedes Jahr europaweit zum Anlass für Aktionen und Kampagnen genommen werden.
Zahlreiche Informationen und Aktionen unserer Sonntagsallianz – unter anderem einen viel beachteten Trailer über die neue Gesetzeslage - finden Sie unter:
www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de
Pressemitteilung als PDF zum Herunterladen:
Presseinformation der Sonntagsallianz Bayern zum Intern.Tag des freien Sonntags am 03. März 2019-web.pdf
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