Foto: Neuhauser- und Kaufingerstrasse in München.
Es war ein gemeinsamer Vorstoß der Stadtratsfraktionen von SPD und CSU: In bestimmten Teilen der Münchner Innenstadt sollte der Souvenirverkauf auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt sein. Allerdings wurde die Entscheidung über das Vorhaben nun in den Februar 2019 vertagt. Die Allianz für den freien Sonntag, mit vorangetrieben von der KAB, hatte sich gegen die Lockerung gestellt und Mitglieder des zuständigen Kreisverwaltungsausschusses in einem Brief zur Besonnenheit aufgerufen.
Nach geltendem Recht dürfen Geschäfte nur dann sonn- und feiertags Souvenirs verkaufen, wenn sie in einem Kur-, Ausflugs- oder Wallfahrtsort liegen. Die Idee der Rathaus-SPD und -CSU: Einfach die Münchner Innenstadt zu einem solchen Ausflugsort erklären, und schon wären dort Ladenöffnungen an 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr legal.
Das Problem an der Sache: Sehr viele Geschäfte hätten sich die Regelung zunutze machen und außer Souvenirs auch andere Waren anbieten können, zum Beispiel Getränke, Milchprodukte, Obst, Süßwaren, Badeartikel und andere Produkte. Was genau gilt als „ortskennzeichnende“ Ware? Welche Bereiche der Münchner Innenstadt gelten als Ausflugsort und damit als Verkaufsgebiet? Sogar das zuständige Kreisverwaltungsreferat hatte im Vorfeld zugegeben, dass bei diesen Fragen ein Überprüfungsaufwand entstehen würde, der mit dem derzeitigen Personal „nicht geleistet werden“ könne. Im Klartext: Unkontrollierte Sonntagsöffnungen und dauernde Streitigkeiten wären vorprogrammiert.
„Der zuständige Kreisverwaltungsausschuss im Münchner Rathaus hat die Anträge zum Souvenirverkauf bei seiner Sitzung am 20.11. nicht zur Abstimmung gebracht, sondern in den Februar verschoben“, erklärt Diakon Michael Wagner, Diözesanpräses der KAB München und Freising. „Ein besonnenes Vorgehen, das wir begrüßen. Wir werden die Angelegenheit weiter sehr genau im Auge behalten und bei Bedarf aktiv eingreifen.“
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