Verwaister Spielplatz einer Kindertagesstätte, Symbolbild. Foto: Erich Westendarp/Pixabay.com
Die KAB München und Freising hat die Aufweichung der Bayerischen Kinderbildungsverordnung kritisiert. Nach einer Stellungnahme der bayerischen Sozialministerin Ulrike Scharf dazu haben wir mit einer weiteren Pressemitteilung geantwortet.
München, 10.08.2023. Nach der Kritik der KAB München und Freising an der jüngsten Änderung der Kinderbildungsverordnung hat die Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf, eine am 08.08.2023 als Pressemitteilung verbreitete Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es unter anderem sinngemäß, die Qualität in den Kitas bleibe gesichert, auch wenn deren Leitungen nun nicht mehr zwingend pädagogische Fachkräfte sein müssten. Die Organisation der Leitung obliege dem Träger. Dazu erklärt Sibylle Schuster, Geschäftsführerin und Leiterin der Fach-Arbeitsgruppe Kindertagesstätten der KAB München und Freising:
„Es ist sehr schade, dass die Sozialministerin der Öffentlichkeit ganz offensichtlich lieber eine heile Welt vorspiegeln will, als ihre Politik zu ändern. Es ist ein Unding, die politische Verantwortung für die Qualität auf die Träger abzuwälzen. Zur Realität in den Kitas können wir nur sagen: Dort und bei den einschlägigen Fachstellen wird der Einsatz von Kita-Leitungen ohne pädagogische Ausbildung äußerst kritisch gesehen, keineswegs als Erleichterung. Wir denken, dass es der einzig richtige Weg ist, wenn sich die Fachstellen und Träger in ihrem Wirkungsbereich gegen die Aufweichung der Kinderbildungsverordnung stemmen und weiterhin nur pädagogische Fachkräfte als Leitungen zulassen wollen. Trotzdem wird sich so die heutige Qualität wohl nur in einigen Kindertageseinrichtungen und auch nur vorerst halten lassen. Wobei die Qualität ja schon jetzt vielfach sehr zu wünschen übrig lässt. Die Beschäftigten, aber vor allem auch die Kinder und Eltern spüren die Mängel jeden Tag.“
Man stelle nicht in Abrede, dass die Sozialministerin die Qualität in den Kindertagesstätten grundsätzlich verbessern wolle, so Sibylle Schuster weiter. „Die aktuelle Gesetzesänderung ist dazu aber ganz eindeutig nicht geeignet. Es besteht die große Gefahr, dass die Staatsregierung die Qualität in den Kitas aus dem Auge verliert. Momentan scheint sie eher auf den massenhaften Ausbau von Betreuungsplätzen und damit nur noch auf Quantität zu setzen. Eine bloße Verwahrung wird aber unseren Kindern, die einmal die Gesellschaft der Zukunft prägen werden, in keiner Weise gerecht. Sie muss verhindert werden, ebenso der drohende Kollaps unseres Kita-Systems.“ Die KAB wolle mit Sozialministerin Ulrike Scharf nun den direkten Dialog in der Sache aufnehmen.
In der Kinderbildungsverordnung, vollständig Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (AVBayKiBiG) genannt, sind Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung in Bayern geregelt. Dazu gehören Bildungs- und Erziehungsziele, personelle Mindestanforderungen und Bedingungen für die finanzielle Förderung durch Staat und Kommunen. Am 25. Mai 2023 hatte das Bayerische Sozialministerium die AVBayKiBiG im Einvernehmen mit dem Finanzministerium geändert. Unter anderem wurde dabei §17 Absatz 3 gestrichen. Dieser lautete: „Die Leitung von Kindertageseinrichtungen muss durch pädagogische Fachkräfte erfolgen.“ Nach der Streichung soll nun eine dreijährige praktische Tätigkeit in einer Kita ausreichen. Dies ist in §16 Absatz 3 fixiert. Die Änderung ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.
Pressemitteilung der KAB München und Freising vom 10.08.2023 (PDF)
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